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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2002 - L 1 RA 29/01   

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https://dejure.org/2002,27155
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2002 - L 1 RA 29/01 (https://dejure.org/2002,27155)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.09.2002 - L 1 RA 29/01 (https://dejure.org/2002,27155)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. September 2002 - L 1 RA 29/01 (https://dejure.org/2002,27155)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Hessen, 19.12.2019 - L 1 KR 267/19

    Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei berufsfremden Tätigkeiten

    Der Bescheid vom 15. Dezember 1999 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 6. Juli 2000 wurde durch das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 21. Mai 2001 - hinsichtlich des streitigen Beginns der Befreiung - bestätigt (SG Berlin, S 29 RA 3791/00); der Kläger nahm die Berufung gegen das Urteil am 1. September 2005 zurück (LSG Berlin, L 1 RA 29/01).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2008 - L 1 R 561/05
    Und zum Zweiten entspricht es einschlägiger Rechtsprechung, dass Versicherte mit einem im wesentlichen ähnlichen medizinischen Leistungsvermögen wie demjenigen der Klägerin (mit Ausnahme der beiden letztgenannten Leistungseinschränkungen) insbesondere auch die Berufe der Registraturhilfskraft oder der Spielhallenaufsicht verrichten können (vgl. nur: LSG Bayern, Urteil vom 25. April 2006, L 5 R 478/04 zur Spielhallenaufsicht; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. September 2002, L 1 RA 29/01 zur Registraturhilfskraft - und zur Büromaterial-Verwalterin).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.12.2006 - L 1 RA 168/04
    Das berufskundliche Gutachten ist für den Senat überzeugend, weil es von einem mit der Erstellung gerichtlich beauftragter berufskundlicher Gutachten erfahrenen Sachverständigen gefertigt worden ist, der als Leiter einer Agentur für Arbeit in besonderer Weise Einblick in die Berufsbilder des Arbeitsmarktes hat, und die vom Sachverständigen vorgenommene Benennung der Rechtsprechung in Fällen entspricht, in denen - von anderen berufskundlichen Sachverständigen - ein weitgehend ähnliches gesundheitliches Leistungsbild zugrunde zu legen war (vgl. etwa: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. September 2002, L 1 RA 29/01; LSG Niedersachsen, Urteil vom 20. Juli 2000, L 10 RI 224/99; LSG Niedersachsen, Urteil vom 24. März 1993, L 1 An 151/91; jeweils mit weiteren Nachweisen).
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